Freitag, 03 Sep 2010
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Unsere Webseite informiert Sie über das Thema Private Krankenversicherung für Beamte. Sie können dort zahlreiche Informationen zu den Arten der Versicherung finden, wie über Auslandskrankenversicheurng, Reisekrankenversicherung oder Direktversicherung sowie viele weitere.

Die Private Krankenversicherung ist eine der beiden Säulen im deutschen Gesundheitssystem und steht einem eingeschränkten Kreis von Versicherten als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Privatversicherte Personen könne dabei zumeist ein höheres Leistungsniveau in Anspruch nehmen und zahlen zudem oftmals noch geringere Beiträge als in der GKV. Leider hat jedoch nicht jeder die freie Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und PKV. Denn es gibt sowohl gesetzliche Hürden, als auch Beschränkungen seitens der privaten Anbieter, die nun etwas näher vorgestellt werden.

Angestellte können nur unter Bedingungen in die private Krankenversicherung wechseln

Während Beamte und auch Selbständige unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln können, ist dies Angestellten nicht so ohne Weiteres erlaubt. Diese müssen nämlich die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, die aktuell (2009) ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 48.600 Euro vorschreibt. Wer diese Grenze nicht mindestens drei Jahre in Folge überschreitet, kann keinen Wechsel in die private Krankenversicherung vollzogen werden. Dazu kommen Beschränkungen durch die privaten Versicherer, denn wer bei der obligatorischen Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss der Versicherung zu starkes Risikopotenzial birgt, muss mit Risikozuschlägen oder gar einer Ablehnung rechnen.

Beamte stehen vor einer besonderen Situation

Beamte stehen in der Krankenversicherung vor einer besonderen Situation, weil sie von ihrem Dienstherrn keinen „Arbeitgeberanteil“ zur Krankenversicherung erhalten und damit den vollen Beitrag in der GKV aus eigener Tasche bezahlen müssen. Es wird vom Dienstherrn eine Beihilfe zu den tatsächlichen Krankheitskosten gezahlt, die je nach Behörde und jeweiliger Verordnung zwischen 50% und 80% dieser Kosten deckt. Da in der GKV keine speziellen Beamtentarife existieren, müsste ein Beamter dort den vollen Beitrag einkommensabhängig selbst zahlen, wohingegen die private Krankenversicherung spezielle Lösungen bietet, die die Lücke zwischen Beihilfe und vollen Krankheitskosten schließt.   

 

 

Webtipps:

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