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Alternativmedizin
Alternativmedizin wird auch Komplimentärmedizin genannt und zählt nicht zur Schulmedizin.Beispiele sind Therapien und Behandlungen von Naturheilpraktikern aber auch normalen Ärzten. Da Naturheilpraktiker nach dem KVG nicht zugelassene Leistungsbringer sind, übernimmt die Grundversicherung keine Kosten ihrer Behandlungen. Eineanteilige Kostenbeteiligung ist nur dann möglich, wenn der entsprechende Arzt eine spezielle Weiterbildung vorweisen kann. |