Sonntag, 05 Feb 2012
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Jahreswechsel

Von einem Jahreswechsel spricht man dann, wenn jemand zwischen zwei Jahren die Krankenkasse wechselt. Alle Arztbesuche im alten Jahr werden dabei von der alten Krankenkasse getragen, unabhängig davon, ob die Rechnung erst im neuen Jahr eintrifft. Die Behandlungen über den Jahreswechsel fallen unter die Franchise des alten und des neuen Jahres. Wenn es sich einrichten lässt, sollte man längere Behandlungen daher möglichst nicht über den Jahreswechsel durchführen.