Freitag, 18 Mai 2012
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Wohnortwechsel

Wer in einen anderen Ort umzieht, vollzieht einen so genannten Wohnortwechsel. Im Falle eines Wohnortwechsels greift dann ein gesondertes Kündigungsrecht für Krankenversicherungen, wenn die bisherige Krankenkasse nicht am neuen Ort tätig ist. Andernfalls müssen die ganz normalen Kündigungsfristen eingehalten werden.